Psychotherapeutische Praxis  Ralph Dengel
dengel@praxis-dengel.de

Behandlungsrahmen

 

Die therapeutischen Gespräche dauern 50 Minuten und finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Die Länge einer Therapie kann sehr unterschiedlich sein. Die Kurzzeittherapie umfasst 25 Stunden und dient u.a. der Bearbeitung akuter Krisen und der Überprüfung, ob eine weitergehende und intensivere psychotherapeutische Behandlung sinnvoll wäre. Die Langzeittherapie umfasst 45 Stunden und ermöglicht umfassendere Veränderungsprozesse.

 

Die Kosten

 

Private Krankenversicherung

 

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten. Aufgrund der großen Anzahl unterschiedlicher Tarifvarianten ist jedoch zu überprüfen, in welcher Form die Kostenübernahme von der Versicherung jeweils gehandhabt wird. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Versicherung im Voraus ab. Bei Kontaktaufnahme wird Ihnen Ihre Versicherung die notwendigen Formulare zuschicken und wir können zusammen entsprechend der jeweiligen Satzung die Psychotherapie beantragen.

 

Selbstzahler

 

Selbstzahlern biete ich individuell vereinbarte Sätze im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) an. Viele Patienten sehen dies als Vorteil, da es nicht zu langen Wartezeiten, durch das Antragsverfahren bedingt, kommt, d.h. die Therapie kann sofort aufgenommen werden. Zudem ergibt sich eine erhöhte Datensicherheit, da die Therapie in den Akten Ihrer Krankenversicherung nicht vermerkt ist. Dies kann für diejenigen von Interesse sein, die eine Verbeamtung anstreben, eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließen wollen oder den Wechsel in eine private Krankenversicherung planen. 

 

Gesetzliche Krankversicherung - Das Kostenerstattungsverfahren

siehe auch: www.medizin-transparent.de/psyche/das-kostenerstattungsverfahren/index.html

 

In Deutschland warten Psychotherapiepatienten durchschnittlich mehr als drei Monate auf ein erstes Gespräch bei einem sogenannten „Vertragspsychotherapeuten“ – dies ist ein Psychotherapeut, der mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen darf. Dies ist eine für Patienten nicht hinnehmbare Situation. Aufgrund des Systemversagens in der psychotherapeutischen Versorgung hat der Gesetzeber das „Kostenerstattungsverfahren“ vorgesehen, das einen Ausweg aus dieser Situation bietet und jedem gesetzlich Krankenversicherten, eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung ermöglichen soll. Als approbierter Psychotherapeut besitze ich die staatliche Berechtigung zur Durchführung von Psychotherapien und behandle im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens auch gesetzlich Krankenversicherte.

 

Wie kommt das Kostenerstattungsverfahren zur Anwendung? Findet ein Patient „keinen Therapieplatz“ (operationalisiert als „3 Absagen von einem Vertragspsychotherapeuten“ bzw. als „unzumutbar lange Wartezeiten, d.h. von mehr als 6 Wochen bis zum Erstgespräch“), ist die Krankenkasse gehalten, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen.

 

Das Vorgehen beim Kostenerstattungsverfahren erscheint auf den ersten Blick bürokratisch, ist jedoch sehr einfach und gerne unterstütze ich Sie bei den einzelnen Schritten.

 

1. Protokollieren Sie einige erfolglose Kontaktaufnahmen mit einigen Kassenpsychotherapeuten. Folgendes ist zu dokumentieren: der Name des Psychotherapeuten, Datum und Uhrzeit des Telefongesprächs, die Wartezeit auf einen Behandlungsplatz.

2. Sie lassen sich von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt eine Bescheinigung geben, dass eine Psychotherapie notwendig und unaufschiebbar ist („Notwendigkeitsbescheinigung“).

3. Sie erhalten von mir eine Bescheinigung über meine Behandlungserlaubnis und darüber, dass ich Ihre Behandlung kurzfristig übernehmen kann.

4. Wir beantragen das Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse.